Die allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, welches von Aware Combatives angeboten wird: Selbstverteidigungstraining, Fitness Boxen, Selbstverteidigungstraining für Kinder, Seminare und Veranstaltungen (im Weiteren als Training zusammengefasst).
Pflichten der Teilnehmer:
Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen, sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich an Herr Benjamin Kramer oder einem eingesetzten Co-Trainer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (im Weiteren als Trainer zusammengefasst) zu melden. Der Teilnehmer verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen, um andere und sich selbst nicht zu verletzen. Den Anweisungen des Trainers ist stets Folge zu leisten. Der Teilnehmer haftet für sämtliche durch ihn vorsätzlich verursachte Schäden. Dies gilt ebenso wenn die Trainingsanweisungen des Trainers nicht befolgt werden.
Gesundheit:
Der Teilnehmer bestätigt hiermit, dass er sportgesund ist und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfall hat der Teilnehmer vor der Anteilnahme des Trainings einen Arzt zu konsultieren. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Trainer keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und dass das Training auf eigene Gefahr erfolgt. Es besteht keine Pflicht für die Teilnehmer, bei jeder Übung mitzumachen – wenn der Teilnehmer bei Übungen nicht mitmachen möchte oder nicht mitmachen kann, bspw. aufgrund von körperlicher Schwäche, Krankheit oder Verletzungen, dann liegt dies in seiner eigenen Verantwortung und er muss es dem Trainer mitteilen und kann in der Zeit, in der die Übungen durchgeführt werden, Pause machen.
Versicherungen:
An dem Standort Ringschnait besteht eine Versicherung für Unfälle über den Sportverein Ringschnait. Zudem besteht generell eine Betriebshaftpflichtversicherung. Dennoch wird den Teilnehmern empfohlen eine eigene Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung abzuschließen, speziell für Kampfsport und Selbstverteidigung. Der Teilnehmer wird hiermit drauf hingewiesen, dass es sich um eine Kontaktkampdisziplin handelt und das Training sehr kontaktintensiv ist, wobei Verletzungen auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können - bei unsachgemäßer Anwendung können sogar schwerste Verletzungen verursacht werden.
Haftung:
Für möglich entstehende direkte oder indirekte körperliche, materielle oder ideelle Schäden wird keine Haftung übernommen, es sei denn es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit seitens des Trainers. Hierfür besteht auch eine spezielle Haftpflichtversicherung seitens des Trainerteams. Es wird keine Haftung für die Garderobe und oder Wertgegenstände übernommen. Bei jeder Übung und in jeder Trainingseinheit gilt die Regel: Gesundheit hat die oberste Priorität. D.h. es ist stets die jeweilige Vorsicht einzuhalten, um andere und sich selbst nicht zu verletzen. Schmuck und Accessoires sind immer vor dem Training abzulegen, um damit einhergehende Verletzungen vorzubeugen. Um es nochmals zu verdeutlichen: Das Training erfolgt auf eigene Gefahr.
Schutz-Maßnahmen:
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um Kontaktkampf handelt. Deshalb ist ein Tiefschutz (Suspensorium) für alle Teilnehmer Pflicht. Zudem werden weitere Schützer für den Körper und spezielle Körperbereiche dringend empfohlen - Beispiele: Schutzhandschuhe, Mundschutz, Schutzbrille, Kopfschutz, Knieschützer, Unterarmschützer, Schienbeinschoner, Ellenbogenschützer und Brust-/Körperschutz. Zudem sind weitere spezielle Schützer an den Körperteilen Pflicht, an denen der Teilnehmer bereits Vorgeschädigt ist, also bereits Verletzungen hatte oder generell an diesem Körperteil schwächen aufweist. Im Zweifelsfall hat der Teilnehmer vor der Anteilnahme des Kurses bzw. des Trainings einen Arzt zu konsultieren.
Trainingsausfall:
Im Sommer während der Sommerferien (Baden-Württemberg) ist generell 3 Wochen Sommerpause und im Winter über Weihnachten und Silvester ist generell 2 Wochen Winterpause und das Training findet nicht statt. Hierbei gibt es keinen Anspruch auf Ersatzleistung und die Gebühr wird während dieser Zeit weitergezahlt. Zusätzlich besteht Anspruch auf Urlaub seitens des Trainerteams – 5 Wochen im Kalenderjahr. D. h. 5 Wochen im Jahr kann das Training zusätzlich, aufgrund von Urlaub seitens des Trainerteams, ausfallen ohne dass der Teilnehmer Anspruch auf Ersatz hat. An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Training statt. Wenn der Trainer auf einer Umschulung, Fortbildung oder Weiterbildung ist - sowohl privat als auch beruflich - findet ebenfalls kein Training statt. Hier besteht ebenfalls kein Anspruch auf eine Ersatzleistung.
Bei Ausfall des Kursbetriebes aus Gründen, welche der Trainer nicht zu vertreten hat (Höhere Gewalt, Umbauten der Räumlichkeiten etc) werden für die meisten Bereiche umgehend Online-Kurse (Ausdauer- und Krafttraining) angeboten. Es besteht dann kein Anspruch auf Beitragsrückvergütung für die Dauer von bis zu vier Monaten. Wenn kein Training und auch keine Online-Kurse möglich sind, gilt die Regel, dass die Dauer des Trainingsausfalls bei Kündigung hinten angehängt wird.
Die Gebühr wird auch dann fällig, wenn der Teilnehmer am Training nicht teilnimmt, es sei denn der Teilnehmer kann sich, aus Gründen die er nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht aktiv betätigen und daher nicht am Training teilnehmen (Zum Beispiel eine länger andauernde Krankheit oder Verletzung). Für diesen Zeitraum ruht die Zahlungsverpflichtung, die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit.
Notwehr Paragraph:
Es werden - unter Umständen - Techniken einstudiert, die bei realistischer Anwendung zu einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung führen können. Hiermit wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass eine missbräuchliche Anwendung der gezeigten Techniken von den entsprechenden Behörden strafrechtlich verfolgt werden kann. Der Trainer übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für jedwede eventuelle missbräuchliche Verwendungen. Hiermit wird unmissverständlich auf die Notwehr Paragraphen hingewiesen, die sich jeder Teilnehmer bewusst machen muss.
Erweiterung für die Teilnahme von minderjährigen:
Aufsichtspflicht:
Die Aufsichtspflicht der Trainer gegenüber den minderjährigen Teilnehmern beschränkt sich zeitlich auf die Dauer und örtlich auf den Trainingsbereich der jeweiligen Trainingseinheit. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder abzuholen. Bitte informieren Sie Ihr(e) Kind(er), dass sie den Trainingsbereich, während des Trainings, nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben.